Bier erst ab 16 – das ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt. Tatsächlich aber probieren Jugendliche heute oft schon vor ihrem 16. Geburtstag Bier, Wein, Sekt oder sogar Hochprozentiges. Doch gut und „normal“ ist das deshalb noch lange nicht. Fakt ist: Alkohol wirkt auf Erwachsene anders als auf Kinder und Jugendliche. Gerade im Wachstum können Organe, Knochen und Nervenzellen erheblich Schaden nehmen. Selbstzweifel in der Pubertät lassen Alkohol zudem schnell zum vermeintlichen Problemlöser werden. Deshalb regelt auch das Jugendschutzgesetz klar: Bier, Biermixgetränke, Wein und Sekt erst ab 16, Spirituosen und Alkopops ab 18. Der Deutsche Brauer-Bund bekennt sich klar zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, um einen umfassenden Jugendschutz zu gewährleisten.
Behutsam erwachsen werden
Zu Familienfeiern oder Grillabenden gehören alkoholische Getränke für viele Erwachsene mit dazu. So lernen Kinder Alkohol als Teil der Welt der „Großen“ kennen, in die sie allmählich hineinwachsen. Herausforderung für die Eltern ist es, Kinder und Heranwachsende behutsam in die Erwachsenenwelt zu geleiten und ihnen einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu vermitteln.
… mit unserem Schutz
Der besondere Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da sich Alkohol negativ auf das Wachstum auswirken kann und Kinder und Jugendliche die Gefahren oft noch nicht richtig abschätzen, sieht auch das Jugendschutzgesetz eine Altersgrenze für den Verkauf von Alkohol vor. Beschäftigte im Handel und in der Gastronomie tragen eine besondere Verantwortung, diesen Schutz effektiv zu gewähren. Mit eigenen Informationsangeboten wollen wir sie dabei unterstützen.